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Geheimhaltungsverpflichtung

syscomtec Distribution AG

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Die Parteien beabsichtigen, Verhandlungen über eine mögliche Zusammenarbeit zu führen. In diesem Rahmen werden den Parteien vertrauliche Informationen zugänglich gemacht. Diese Vereinbarung regelt den Schutz und Umgang mit diesen Daten.

§ 2 Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle geschäftlichen, technischen, finanziellen oder sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Natur der Sache ergibt.

§ 3 Sorgfaltspflichten

Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.

Stand: Mai 2026 — syscomtec Distribution AG